Initiative zur Förderung des Europäischen Aals (IFEA)

Die Initiative zur Förderung des Europäischen Aals (IFEA) errichtet den „Eel Stewarship Fund“ (ESF) in Deutschland

Aale und Aalprodukte, ausgewiesen mit dieser geschützten kollektiven Gemeinschaftsmarke ESF, gewährleisten eine finanzielle Unterstützung der Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes sowie diverser weiterer Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung und Erforschung des europäischen Aals.
Die Mitglieder und Vertragspartner der IFEA aquirieren mit der Nutzung der Marke „ESF“ u.a. auf ihren Aalprodukten finanzielle Mittel zur Unterstützung nachfolgend benannter Maßnahmen.

Eel Stewardship Fund

Eel Stewardship Fund

Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der IFEA, der die einzuhaltenden markenrechtlichen Bestimmungen und die Höhe der an den ESF zu zahlenden Nutzungsentgelte regelt. Jeder Vertragspartner erhält eine persönliche Registriernummer, die unter der Marke anzugeben ist.

Mittel aus dem ESF unterstützen ab 2016 Maßnahmen, wie:

  • Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes, insbesondere durch Aalbesatz
  • Schutz der natürlichen Aufwuchshabitate
  • Verbesserung der Abwanderung der laichreifen Aale in das Laichgebiet und des Aufstiegs junger Aale in die Binnengewässer
  • Minimierung von Mortalitäten an Wasserkraftanlagen und durch Kormorane
  • Unterstützung der Aalforschung
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit
  • Information der Öffentlichkeit über die Situation des Aalbestandes und durchgeführte Maßnahmen

Über den sachgerechten Einsatz der Mittel aus dem ESF entscheiden die Mitgliederversammlung und der Vorstand der IFEA.

Nichts tun ist keine Option, wir wollen dem Aal helfen!

Alle Beteiligten sehen in der Sicherung der Aalbestände die Grundlage für eine nachhaltige Aalwirtschaft. Nachhaltige Aalwirtschaft beinhaltet die Gewährleistung einer kontrollierten managementbasierten Bewirtschaftung der europäischen Aalbestände im Einklang von fischereilicher Nutzung und Bestandserhaltung:

  • Aalbesatz sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung
  • nachhaltige Bewirtschaftung sichert nachhaltige Erträge
  • nachhaltige Erträge sichern die Finanzierung von Maßnahmen zur Bestandsauffüllung und
  • den Erhalt eines beliebten, gesunden und exklusiven Nahrungsmittels

Unterstützung erhofft sich die Initiative auch von den Betreibern von Wasserkraftwerken. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der Aalforschung geplant sowie mit nationalen und internationalen Behörden und Umweltverbänden. Ebenso sollen europaweit stattfindende Aktionen für den Aal koordiniert werden.

EU-Aal-Verordnung und Aalmanagementpläne

Am 18.09.2007 wurde die EU-Aal-Verordnung (1100/2007) zur Wiederauffüllung des Bestandes des europäischen Aals verabschiedet. Ziele dieser Verordnung sind die Sicherstellung des Schutzes und der Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes sowie die Gewährleistung dessen nachhaltiger fischereilichen Nutzung. Die EU-Aalverordnung sieht vor, jährlich steigende Anteile des Glasaalaufkommens für Besatzmaßnahmen innerhalb Europas zu reservieren. Seid dem Jahr 2013 sind mindestens 60 % der an den europäischen Küsten angelandeten Glasaale für den Besatz in europäische Binnengewässer zu verwenden. Aalbesatz in geeignete Binnengewässer ist nach Artikel 37 der Verordnung der EU Nr. 508/2014 über den Europäische Meeres- und Fischereifonds EMFF förderfähig. Leider wird diese Zielstellung trotz Fördermöglichkeit immer noch nicht erreicht. Der ESF soll helfen!

CITES-Listung des Europäischen Aals

Seit März 2009 ist der Schutz des Aals in der Europäischen Artenschutz Verordnung (338/97) festgeschrieben, deren Ziel es ist, wilde Tier- und Pflanzenarten zu schützen, indem sie regulierend in den Handel mit diesen Arten eingreift. Die Aufnahme des europäischen Aals in Anhang B dieser Verordnung hat dazu geführt, dass der außergemeinschaftliche Handel mit dieser Art verboten wurde. Der legale Fang, der innergemeinschaftliche Handel und die Vermarktung von Aalen und Aalprodukten ist weiterhin zulässig.