Aktuelle Nachrichten

"Aalbesatzmaßnahmen zeigen erste Erfolge" (09:14, 20.01.2010)

Gemeinsame Stellungnahme der Initiative zur Förderung des Europäischen Aals e. V. und dem Verband der Deutschen Binnenfischerei e. V.

www.aal-initiative.org/media/pdf/Pressemitteilung%20Aalbesatzmassnahmen%20VDBi%20IFEA%2015.01.2009.pdf

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Umweltministerin von Schleswig-Holstein bezieht Stellung zur Thematik Aal (13:33, 26.11.2009)

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht zur Thematik Aal folgende Medien-Information vom 20. November 2009

www.aal-initiative.org/media/pdf/091120_Aalschutz_und_Aalfischerei.pdf

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Initiative zur Förderung des Europäischen Aals startete Besatzaktion am 28.05.2009 in Berlin (11:37, 03.11.2009)

Initiative zur Förderung des Europäischen Aals startete Besatzaktion am 28.05.2009 in Berlin (siehe Bildergalerie) und setzt zusammen mit Ministerin Frau Ilse Aigner (Bundeslandwirtschaft) und dem Präsidenten des Deutschen Fischereiverbandes Herr Holger Ortel, 400 kg Aale aus.

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Presseinfo - Aalwirtschaft gründet Initiative zur Förderung des Europäischen Aals e.V. (09:17, 02.11.2009)

Nachhaltige Fischerei Aalwirtschaft gründet Initiative zur Förderung des Europäischen Aals e.V. Hamburg, im März 2009 – Fischer, Verarbeiter und Händler haben sich am 10. März in Hamburg zusammengeschlossen, um die Initiative zur Förderung des Europäischen Aals zu gründen.

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Die "Initiative zur Förderung des Europäischen Aals e.V." - Eine Lobby für den Europäischen Aal

Aalwirtschaft gründet Initiative zur Förderung des Europäischen Aals

Fischer, Verarbeiter und Händler haben am 10. März 2009 in Hamburg die Initiative zur Förderung des Europäischen Aals e. V. gegründet. Ziel dieses gemeinnützigen Vereins ist der Erhalt des Aals sowie die Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes.  

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Besatz geeigneter Gewässer mit Jungaalen die wirksamste Maßnahme ist, um den Fortbestand der Aalbestände in Europa zu sichern. Die EU-Aalverordnung sieht vor, jährlich steigende Anteile des Glasaalaufkommens für Besatzmaßnahmen innerhalb Europas zu reservieren. Bis zum Jahr 2013 sind mindestens 60 % der an den europäischen Küsten angelandeten Glasaale für den Besatz in europäische Binnengewässer zu verwenden. 

Zentrale Forderung der Initiative ist: Für jeden verkauften Speiseaal drei Jungaale in geeigneten Flusseinzugsgebieten zusätzlich zu den Besatzleistungen der Binnenfischer und Angler auszusetzen.

Die Umsetzung dieser Zielstellung allein im Elbeeinzugsgebiet würde nach wissenschaftlicher AalBerechnung des Institutes für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow (IFB) einen 10 jährigen Vorlauf der Bestandserholung realisieren.  Auch ein Aussetzen großer weiblicher laichreifer Aale in barrierefreie Küstengewässer steht auf dem Programm der Initiative.

Alle Beteiligten sehen in der Sicherung der Aalbestände die Grundlage für eine nachhaltige Aalwirtschaft. Nachhaltige Aalwirtschaft beinhaltet die Gewährleistung einer kontrollierten managementbasierten Bewirtschaftung der europäischen Aalbestände im Einklang von fischereilicher Nutzung, Vermarktung und Bestandserhaltung - eine nachhaltige Symbiose: 

Unterstützung erhofft sich die Initiative auch von den Betreibern von Wasserkraftwerken. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der Aalforschung, u.a. mit dem Institut für Binnenfischerei in Potsdam, geplant sowie mit nationalen und internationalen Behörden und Umweltverbänden. Ebenso sollen europaweit stattfindende Aktionen für den Aal koordiniert werden.   Die Initiative begrüßt es, dass die EU eine kontrollierte Aalwirtschaft und die nachhaltige Nutzung der Bestände unterstützt und vorantreibt.

EU-Aal-Verordnung und Aalmanagementpläne

Am 18.09.2007 wurde die EU-Aal-Verordnung (1100/2007) zur Wiederauffüllung des Bestandes des europäischen Aals verabschiedet. Ziele dieser Verordnung sind die Sicherstellung des Schutzes und der Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes sowie die Gewährleistung dessen nachhaltiger fischereilichen Nutzung. Bis Ende des Jahres 2008 hatten die europäischen Mitgliedstaaten der EU ihre Aalmanagementpläne zur Genehmigung vorzulegen. In den Plänen legen die Länder genau fest, in welchem Flussgebiet sie die Bestände in welchem Umfang aufstocken werden.

CITES-Listung des Europäischen Aals

Seit März 2009 ist der Schutz des Aals in der Europäischen Artenschutz Verordnung (338/97) festgeschrieben, deren Ziel es ist, wilde Tier- und Pflanzenarten zu schützen, indem sie regulierend in den Handel mit diesen Arten eingreift. Für den Aalhandel bedeutet dies konkret, dass bis zum Jahr 2013 60 Prozent der an den europäischen Küsten angelandeten Glasaale (Jungtiere) ausschließlich für Besatzzwecke zur Verfügung stehen müssen. Diese werden in hervorragende Voraussetzungen bietenden Fließgewässern ausgesetzt, wo sie weiter heranwachsen können. Weiterhin werden alle Fischereibetriebe registriert, die gewerblichen Aalfang betreiben. Alle Handelswege müssen zur Nachverfolgbarkeit genauestens protokolliert werden (Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht). Die Bundesländer werden außerdem weitere Schutz- und Kontrollbestimmungen in die Fischereigesetzgebung aufnehmen. Eine aktive Aufklärungsarbeit soll dabei helfen, Wildfischerei und illegalen Handel zu unterbinden.